Meist gibt es mehrere Zwischenhändler und das Geschäft ist über viele Länder verteilt. Dies erschwert den Kampf gegen kriminelle Organisationen und unkontrollierte Vertriebsketten.
Kontrolle ist deshalb wichtig. Pharmafirmen, die in der Schweiz Arzneimittel herstellen oder vermitteln, benötigen eine Betriebsbewilligung von Swissmedic. Dies ist die Schweizerische Zulassungs- und Aufsichtsbehörde für Heilmittel und dafür zuständig, dass nur qualitativ hochstehende, sichere und wirksame Heilmittel zugelassen und angeboten werden. Die Herstellprozesse und die Labors der Pharmafirmen, aber auch die Qualität der hergestellten Arzneimittel unterstehen strengen Regeln und Kontrollen.
Pharmafirmen dürfen Arzneimittel nur an berechtigte Partner vermitteln. Nur so ist eine lückenlose, gut kontrollierte Vertriebskette mit einwandfreien Arzneimitteln gewährleistet – von der Produktion über den Grosshandel bis zur Abgabe an die Patientinnen und Patienten.